Haus- und Laienstand



Die 8 Übungsregeln für Laien in klösterlichem Aufenthalt

Die Grundhaltung im Kloster ist nobles Schweigen. Ein Schweigen, was das Maß der Mitte kennt.
Gemäß alter Tradition gelten für Klosteraufenthalte die 8 Übungsregeln (aṭṭhaṇga sīla ) für Laien:

  1. Das Üben im Abstehen von Töten und Verletzen lebender Wesen.
  2. Das Üben im Abstehen von Nehmen, was nicht gegeben ist.
  3. Das Üben im Abstehen von sinnlich-sexuellen Kontakten.
  4. Das Üben im Abstehen von unrechter Sprache.
  5. Das Üben im Abstehen von berauschenden Getränken oder Mitteln, die das Bewusstsein trüben.
  6. Das Üben im Abstehen von Essen zu „unrechter″ Zeit.
    (Eine sehr schlichte Abendstärkung wird für Laien – nicht für Ordinierte - als eine Medizin in hiesigem Umfeld verstanden. Sie möge schlicht, begrenzt, nur eine kleine Stärkung sein.)
  7. Das Üben im Abstehen von Vergnügungsunterhaltsamkeit wie Tanzen, Singen, Musizieren, Schaustellungen sowie vom Schmücken des Körpers mit Schmuck, Schminke, Parfüm, Duftstoffen und aufwendiger Kleidung.
  8. Das Üben im Abstehen von weichen und großen Betten und Sitzen.
Diese acht Übungsregeln sind die traditionelle Form, wie sie weltweit in klösterlichen Einrichtungen für dort übende Laien (solche, die nicht als Nonne oder Mönch ordiniert sind) verankert sind.